ENERGIEAUSWEIS

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Zum richtige Energieausweis

Unser Energieausweis-Assistent hilft Ihnen, herauszufinden, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist. Ob Neubau oder Bestandsgebäude, Wohn- oder Nichtwohngebäude – in wenigen Schritten erhalten Sie eine klare Empfehlung, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis notwendig ist und welche Variante passend ist.

Was für uns spricht

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Zertifizierte und geprüfte Qualität

Unsere Energieausweise werden nach aktuellen gesetzlichen Standards ausgestellt und durch zertifizierte Fachleute geprüft. Das garantiert höchste Präzision und Rechtskonformität.

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Schnelle Bearbeitung

Dank unserer optimierten Prozesse können wir Ihnen eine schnelle Bearbeitung und zuverlässige Lieferung des Energieausweises zusichern – pünktlich und flexibel.

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Einfache digitale Abwicklung

Moderne und benutzerfreundliche Prozesse ermöglichen es Ihnen, den Energieausweis unkompliziert online anzufordern und abzurufen. Einfache Bedienung, schnelle Ergebnisse.

Unsere Kunden

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Diese Ausweisarten gibt es

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Verbrauchsbasis

Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über die letzten drei Jahre. Er wird vor allem bei Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten oder bei Gebäuden verwendet, die bestimmte Bauvorschriften erfüllen. Der Verbrauchsausweis ist weniger aufwendig und günstiger als der Bedarfsausweis, aber stark abhängig vom Nutzerverhalten.

measure 160 min

Bedarfsbasis

Der Bedarfsausweis wird aus dem rechnerisch ermittelten Energiebedarf eines Gebäudes erstellt. Er berücksichtigt bauliche Gegebenheiten wie Dämmung, Fenster und Heizanlage und gibt eine objektive Einschätzung des energetischen Zustands unabhängig vom Nutzerverhalten. Dieser Ausweis ist für Neubauten und bestimmte ältere Gebäude gesetzlich vorgeschrieben und detaillierter als der Verbrauchsausweis.

Wohngebäude

Wohnen 266 min
Das Wohngebäude erklärt

Ein Energieausweis für Wohngebäude zeigt dir auf einen Blick, wie energieeffizient dein Zuhause ist. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Mietwohnung – der Energieausweis ist entscheidend für den Verkauf, die Vermietung oder den Umbau deines Gebäudes. Setze auf Transparenz und erfahre, wie du Energiekosten senken und den Wert deiner Immobilie steigern kannst.

Gemischt genutztes Gebäude

Misch 333 min
Gemischt genutzte Gebäude erklärt

Für Gebäude mit gemischter Nutzung – sei es Wohnen und Gewerbe – benötigt man einen speziell angepassten Energieausweis. Er berücksichtigt sowohl Wohnflächen als auch gewerbliche Bereiche, um die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes optimal zu bewerten. Schaffe Klarheit für Investoren, Mieter und Eigentümer und zeige Potenziale für Einsparungen auf.

Nichtwohngebäude

Gewerbe 333 min
Nichtwohngebäude erklärt

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist speziell für Gewerbeimmobilien wie Büros, Ladenlokale oder Industriehallen konzipiert. Er liefert dir die entscheidenden Informationen über den Energieverbrauch deiner Immobilie und hilft dabei, Betriebskosten zu senken und Umweltauflagen zu erfüllen. Positioniere dein Unternehmen als nachhaltig und zukunftsorientiert.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Haus Ausweis 0.2 min

Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Interessenten haben das Recht, den Ausweis bereits bei der Besichtigung einzusehen. Spätestens bei Kaufvertragsabschluss muss der Energieausweis übergeben werden.

Vermietung

Ein Energieausweis ist bei der Neuvermietung einer Immobilie erforderlich. Vermieter müssen potenziellen Mietern den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsabschluss aushändigen.

Modernisierung

Nach umfangreichen energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist oft ein neuer Energieausweis erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich verbessert hat. Der aktualisierte Ausweis dokumentiert die energetischen Verbesserungen.

Der Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er zeigt auf einer Farbskala, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und gibt Auskunft über die Energiekosten und den Umweltaspekt des Objekts. Ziel ist es, den aktuellen Energieverbrauch sichtbar zu machen und Einsparpotenziale zu erkennen.

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument bei Vermietung, Verkauf oder Neubau von Gebäuden. Er ermöglicht Kauf- und Mietinteressenten, die energetische Qualität der Immobilie auf einen Blick zu erfassen und die Energiekosten besser einzuschätzen. Dadurch wird nicht nur Transparenz geschaffen, sondern auch der Wert des Objekts verdeutlicht.

Die verschiedenen Arten

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis eine objektive Berechnung auf Basis der Gebäudeeigenschaften ist. Beide Ausweise bieten wichtige Einblicke, jedoch ist der Bedarfsausweis oft detaillierter und genauer.

Wie kann ich einen Energieausweis beantragen?

Für die Ausstellung eines Energieausweises benötigen Sie einen zertifizierten Experten, wie einen Energieberater oder Architekten. Diese Fachleute führen die notwendigen Berechnungen durch und erstellen den Ausweis für Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns gern, um mehr über den Ablauf und die Kosten zu erfahren – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

FAQ

Grundlagen

Ausweisart

Erstellung & Daten

Energieeffizienzklassen

Tipps

Rechtliches

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzeigt und eine Einordnung in bestimmte Effizienzklassen ermöglicht (z. B. A+ bis H). Er ist wichtig, weil er auf einen Blick verrät, wie hoch der geschätzte Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch eines Gebäudes ist. Außerdem liefert er Modernisierungsempfehlungen und schafft Transparenz für Käufer und Mieter.

„Energiepass“ ist ein umgangssprachlicher Begriff, der häufig synonym zum Energieausweis verwendet wird. Gesetzlich korrekt ist die Bezeichnung „Energieausweis“, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben ist.

  • Bedarf: Ermittelt wird der theoretisch berechnete Energiebedarf, basierend auf dem Zustand der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Dach, etc.) und der Heizungsanlage.
  • Verbrauch: Misst den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner (Heizkostenabrechnungen, Zählerstände), der von deren Verhalten abhängt.

Hauptsächlich für potenzielle Käufer oder Mieter, die den energetischen Standard eines Gebäudes schnell einschätzen möchten. Gleichzeitig richtet er sich an Eigentümer, die Verbesserungspotenziale erkennen wollen.

Neben der energetischen Kennzahl (kWh pro m² und Jahr) und einer Effizienzklasse enthält er Daten zur Gebäudefläche, zum Baujahr und zur Heiztechnik. Auch Modernisierungsempfehlungen sind Teil des Ausweises.

Die Einführung erfolgte stufenweise ab 2007. Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 die zuvor gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Nein, bei Elektrogeräten (wie Kühlschrank, Waschmaschine) gibt es ebenfalls Effizienzklassen. Das Prinzip einer Einstufung ist ähnlich, aber die gesetzlichen Grundlagen und die konkrete Berechnung sind gänzlich anders.

Ja, es gibt jeweils speziell berechnete Energieausweise für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude (z. B. Büros, Verwaltungsbauten). Die Grundidee ist dieselbe, aber die Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich.

Zum einen ist er gesetzlich vorgeschrieben, zum anderen können gute energetische Kennwerte ein Verkauf- oder Vermietungsargument sein. Ein schlechter Wert kann hingegen Modernisierungspotenziale aufzeigen.

Indirekt ja. Er zeigt energetische Schwachstellen und gibt Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen. Wenn du diese umsetzt (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung), sinken in der Regel die Heizkosten.

In den meisten Fällen nicht. Ein Energieausweis ist für beheizte oder gekühlte Gebäude mit einer Nutzfläche über 50 m² Pflicht. Neben- und Kleingebäude fallen meist aus der Regelung heraus.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Verbrauchsausweis (basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten) und dem Bedarfsausweis (basiert auf einer rechnerischen Gebäudeanalyse).

Wenn das Gebäude jünger ist oder durchweg bestimmte Kriterien erfüllt. Beispiel: Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Gebäude, die nach 1977 erbaut bzw. umfassend saniert sind.

Für ältere Wohngebäude (Baujahr vor 1977) mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern nicht umfassend saniert. Hier schreibt das GEG einen Bedarfsausweis vor.

  • Vorteile: Meist günstiger und schneller zu erstellen, da man nur Verbrauchsdaten einreichen muss.
  • Nachteile: Er spiegelt stark das Nutzerverhalten wider, sodass die energetische Gebäudequalität manchmal unklar bleibt.
  • Vorteile: Liefert eine objektive Bewertung der Bausubstanz und Anlagentechnik sowie umfassende Modernisierungstipps.
  • Nachteile: Höhere Kosten und mehr Aufwand (z. B. Vor-Ort-Begehung).

Teilweise ja, wenn du die Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis erfüllst. Falls nicht, musst du den Bedarfsausweis erstellen lassen.

Beide zeigen eine Effizienzklasse (A+ bis H) und geben Empfehlungen. Der Hauptunterschied liegt in der Ermittlung der Kennwerte (Verbrauch vs. baulicher Bedarf).

Um verschiedene Winter (mild vs. streng) vergleichen zu können, werden die gemeldeten Heizverbräuche klimatisch korrigiert. Das soll für eine gerechtere Einschätzung sorgen.

Ohne Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsaufstellungen der letzten drei Jahre kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden. In diesem Fall ist oft ein Bedarfsausweis nötig.

Ein guter Anhaltspunkt:

  • Verbrauchsausweis: Gebäude neueren Datums, genügend Abrechnungen vorhanden, kein Sanierungsstau.
  • Bedarfsausweis: Älteres Gebäude, Umbauten, lückenhafte Verbrauchsdaten, komplexe Grundriss-Situationen.

Gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Außerdem könnte es sein, dass du nach einer Sanierung andere Ausweisvarianten nutzen darfst oder musst.

Nur zugelassene Energieausweisaussteller. Dazu gehören Architekten, Bauingenieure, staatlich anerkannte oder zertifizierte Energieberater. Sie müssen bestimmte Qualifikationen erfüllen und sich oft in einer offiziellen Liste registrieren (z. B. www.energie-effizienz-experten.de).

Meist die Heizkosten- bzw. Energieverbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre. Zudem Basisinfos zum Gebäude (z. B. Adresse, Baujahr, Wohnfläche).

Baupläne, Schnitte, Angaben zur Dämmung von Wänden, Dach, Fenstern, Türen etc. sowie Infos zur Heizungsanlage. Oft wird auch eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt, um Bauteile zu prüfen.

  • Terminvereinbarung mit dem Energieberater
  • Sichtung der Bauunterlagen
  • Vor-Ort-Begehung (Messungen, Fotos, Gespräch)
  • Berechnung der Energiekennwerte
  • Ausstellung des Ausweises und Erläuterung der Ergebnisse
  • Verbrauchsausweis: Oft nur wenige Werktage, wenn alle Daten vorliegen.
  • Bedarfsausweis: Kann je nach Gebäudegröße und Komplexität mehrere Wochen in Anspruch nehmen, besonders wenn Unterlagen fehlen.
  • Verbrauchsausweis: Meist zwischen 100 und 150 Euro.
  • Bedarfsausweis: In der Regel zwischen 400 und 600 Euro, teils höher bei großen oder komplizierten Gebäuden.

Die eigentliche Ausweiserstellung wird selten direkt gefördert. Allerdings kann eine umfassende Energieberatung (die einen Energieausweis einschließen kann) über Programme von BAFA oder KfW gefördert werden.

Achte darauf, ob der Anbieter tatsächlich berechtigt ist, rechtskonforme Energieausweise auszustellen. Du musst alle benötigten Daten wahrheitsgemäß und vollständig angeben.

  • Klare Angaben zu Qualifikation und Zulassung
  • Transparente Preisstruktur
  • Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen

Sie ist besonders für den Bedarfsausweis relevant, weil der Aussteller den baulichen Zustand prüfen und Maße nehmen muss. Nur so können Wärmedämmung und Anlagentechnik akkurat bewertet werden.

Du kannst zwar Daten sammeln, jedoch nicht selbst rechtsverbindlich ausstellen. Das darf nur eine dafür qualifizierte Person.

  • Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
  • Regionale Energieberatungsstellen (z. B. in Handwerkskammern, Stadtwerken oder Klimaschutzagenturen)

Sie sind eine eingängige Bewertungsskala von A+ (besonders effizient) bis H (sehr ineffizient). Anhand eines Farbverlaufs von Grün bis Rot kannst du die energetische Qualität schnell einschätzen.

Maßgeblich ist der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a). Es gibt festgelegte Grenzwerte, an denen sich die Klassen orientieren. Im Energieausweis findest du diesen Kennwert zusammen mit der Klasse.

  • Endenergiebedarf: Die Energiemenge, die tatsächlich im Gebäude für Heizung, Warmwasser etc. ankommt.
  • Primärenergiebedarf: Berücksichtigt zusätzlich den Energieaufwand für die Bereitstellung (z. B. Transport, Umwandlung). Er ist meist höher.

Die Klasse ist ein guter Richtwert. Allerdings können individuelles Nutzerverhalten und schwankende Energiepreise zu deutlichen Abweichungen bei den tatsächlichen Kosten führen.

Auch ein älteres Gebäude kann durch umfassende Sanierung eine bessere Klasse erreichen. Andersherum kann ein neueres Gebäude ohne moderne Dämmung schlechter abschneiden.

  • Wärmedämmung (Außenwände, Dach, Kellerdecke)
  • Qualität der Fenster und Türen
  • Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Lüftungssysteme (z. B. mit oder ohne Wärmerückgewinnung)

Ja, wenn du das Gebäude modernisierst (z. B. neue Heizung oder Dämmung), kann sich der berechnete Energiebedarf verringern – das führt zu einer besseren Klassifizierung.

Bei Bedarfsausweisen finden sie Berücksichtigung in der Bilanzierung des Energiebedarfs. Beim Verbrauchsausweis sinkt in der Regel der ausgewiesene Verbrauch, wenn tatsächlich Sonnenenergie genutzt wird.

Üblicherweise sind Klassen A oder B für Wohngebäude bereits sehr gut. Ob A+ erreichbar ist, hängt stark von der Bausubstanz und den finanziellen Mitteln ab.

Es reicht von sattem Grün (besonders niedriger Energiebedarf) bis hin zu kräftigem Rot (hoher Bedarf). Dazwischen liegen gelbe und orangefarbene Zonen.

Die optische Skala (A+ bis H) ist gleich. Jedoch können sich die genauen Grenzwerte für Wohn- und Nichtwohngebäude unterscheiden.

Ein erster Blick in den Energieausweis: Liegt deine Effizienzklasse im roten oder orangefarbenen Bereich, gibt es oft Handlungsbedarf. Ein Energieberater kann dir gezielte Maßnahmen empfehlen.

  • Neue, effiziente Heizanlage (z. B. Brennwerttechnik oder Wärmepumpe)
  • Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen (Wärmeschutzverglasung)
  • KfW-Förderungen (z. B. Kredit oder Zuschussprogramm)
  • BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (Heizungsaustausch, Wärmepumpen)
  • Lokale Förderprogramme von Bundesländern oder Kommunen

Sehr wichtig. Stoßlüften (statt Kipplüften), angemessene Raumtemperaturen und regelmäßige Wartung der Heizanlage können den Verbrauch deutlich senken.

Ja, kleinere Maßnahmen wie Heizkörper entlüften, Dichtungen an Fenstern und Türen erneuern oder intelligente Thermostatventile einsetzen, helfen bereits.

Wenn du umfangreiche Sanierungsmaßnahmen planst, ist eine Vor-Ort-Beratung sehr sinnvoll. Sie kann als Grundlage für Förderanträge dienen und klare Handlungsempfehlungen liefern.

Sie geben oft nur grobe Hinweise. Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Energieberater liefert dir eine präzisere Einschätzung, um kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Schau auf deinen ausgewiesenen kWh-Verbrauch im Ausweis und vergleiche ihn mit deinen realen Verbrauchsdaten. Bedenke, dass Abweichungen durch dein Nutzungsverhalten normal sind.

Häufig ja, insbesondere wenn der Wärmebedarf hoch ist (Solarthermie) oder wenn du Strom für den Eigenbedarf nutzen möchtest (PV). Die Effizienz steigert sich zusätzlich, wenn du dein Gebäude gedämmt hast.

Automatisierte Heizungssteuerungen, intelligente Beleuchtung und Lüftungssysteme können den Energieverbrauch spürbar senken, sofern das Gebäude energetisch grundlegend in Ordnung ist.

Nicht unbedingt, aber eine regelmäßige Kontrolle ist sinnvoll – z. B. um zu prüfen, ob die Vorlauftemperatur noch stimmt, ob Filter sauber sind, etc. Ein hydraulischer Abgleich kann auch lohnend sein.

Gesetzlich vorgeschrieben ist er bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder pachtähnlichen Nutzungsänderungen. Auch bei umfassenden Sanierungen kann er Pflicht sein.

Ja, für Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Baudenkmäler oder Ferienhäuser, die nur selten genutzt werden. Die genauen Ausnahmen stehen im GEG.

Es legt fest, welche energetischen Anforderungen Neubauten und Bestandsgebäude erfüllen müssen und wie der Energieausweis auszustellen ist. Außerdem werden Bußgelder bei Verstößen definiert.

Bei Verkauf oder Vermietung drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro. Zudem kann es rechtliche Probleme bei der Abwicklung des Vertrags geben.

Ja, der Eigentümer oder Makler ist verpflichtet, den Ausweis oder zumindest die wichtigsten Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige oder spätestens beim Besichtigungstermin zugänglich zu machen.

Im Regelfall 10 Jahre. Wird das Gebäude in dieser Zeit grundlegend modernisiert (z. B. Anbau, neue Heiztechnik), kann ein neuer Ausweis nötig sein.

Wenn durch einen Anbau oder eine Erneuerung der Heizanlage wesentliche Änderungen am Energiebedarf erfolgen, ist ein neuer oder aktualisierter Energieausweis zu empfehlen bzw. vorgeschrieben.

Werden Verbrauchs- oder Gebäudedaten bewusst falsch angegeben, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hier drohen empfindliche Geldbußen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bundesweit. Allerdings können die Länder in einzelnen Punkten (z. B. bei Denkmalschutz) leicht abweichende Umsetzungsbestimmungen haben.

Ja, Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern einen Einblick in den Energieausweis zu ermöglichen. Bei neuen Mietverträgen muss der Ausweis proaktiv vorgelegt werden.

Der Energieausweis kann Empfehlungen enthalten, aber eine sofortige Umsetzung ist nicht immer Pflicht. Bestimmte Sanierungsmaßnahmen sind jedoch im Rahmen anderer gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben (z. B. Austausch alter Heizkessel).